Klinik und Poliklinik für Psychiatrie
Signet des Universitätsklinikums Teil 1
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Klinik und Poliklinik für Psychiatrie
Signet des Universitätsklinikums Teil 2

Ambulanz für psycho-physiologische Insomnien

Anmeldung

Frau OÄ Dr. med. A. Kopf
Anmeldezeiten Montag und Mittwoch, 14.00 - 15.00 Uhr
Telefon 0341 - 97 24 - 432

Leitung

OÄ Dr. med. Andrea Kopf Oberärztin

Die Spezialsprechstunde wird angeboten für Patienten mit Ein- und Durchschlafstörungen, bei denen sich keine organische Ursache der Schlafstörung finden lässt und auch keine psychische Erkrankung wie Depression, Schizophrenie und Angsterkrankung eine Rolle spielt. In einem ausführlichen Gespräch wird die Form der Schlafstörung eruiert und was dazu beiträgt; dies ermöglicht eine genaue diagnostische Einordnung, Weiterführende Untersuchungen im Schlaflabor der Medizinischen Klinik können vermittelt werden, des Weiteren werden spezielle Therapiemaßnahmen unter kognitiv-verhaltenstherapeutischen Gesichtspunkten vorgeschlagen.

In der Regel werden 6 bis 8 Konsultationen durchgeführt, in denen schlafhygienische Aufklärung und Regeln, die Bearbeitung schlafbehindernder Kognitionen und dysfunktionaler Gedanken sowie Entspannungstechniken vermittelt werden. Außerdem wird im Rahmen einer Screening-Untersuchung eine Ableitung mittels Quisy durchgeführt. Mit Hilfe dieses Gerätes wird durch eine ambulante nächtliche Ableitung mittels Oberflächenelektroden über die Erfassung der EEG-Wellen eine orientierende Untersuchung der Schlafstadien möglich.

Die Zuweisung erfolgt in der Regel über niedergelassene Ärzte verschiedener Fachrichtungen (Hausärzte, Psychiater, Neurologen, Internisten) und über das Schlaflabor der Universität Leipzig unter der Diagnose: „Insomnie". Eine Insomnie liegt vor, wenn die Beeinträchtigung des Schlafes die Hauptbeschwerde darstellt und es zusätzlich zu einer Beeinträchtigung der Tagesbefindlichkeit und Leistungsfähigkeit kommt und/oder zu einer Verschlimmerung anderer Leiden körperlicher und psychischer Art. Sie wird als manifeste Erkrankung angesehen, wenn sich die Beschwerden (Ein- oder Durchschlafstörungen) für einen Monat lang mindestens dreimal pro Woche wiederholen.

 
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